NEU: Schengen-Rundgang
der Agentur Schwimmer! * >>>

Ortsansicht Schengen
Dorf im Südosten Luxemburgs, nahe dem Dreiländereck mit Deutschland
und Frankreich,
ca. 500 Einwohner >>>
Die Wappen im Uhrzeigersinn: Albanien, BiH, Schengen, Kosovo
Alles, was man zum Balkan
denkt, denkt sich nach einer Weile anders.
Ab 2010 können Bürger der Balkanländer visumfrei in den Schengenraum
einreisen. Ausgenommen sind Bürger Albaniens, Kosovos und 48% der Bosnier
- Zufällig also die mehrheitlich moslemischen Bevölkerungen.
Der momentane Stand der Recherche legt nahe, dass in der EU eine Beitrittsmaschinerie
geschaffen wurde, die sich von selbst bewegt. Wie kann es passieren, dass die
EU einen Schnitt durch das kleine schwierige Land Bosnien und Herzegowina legt,
der alte Gräben aufreißt? Und nicht einmal die einfachsten psychologischen
Grundkenntnisse zur Anwendung bringt?
Der biometrische serbische Pass ist für bosnische Serben zwar erhältlich,
aber teuer. Für bosnische Kroaten gilt dasselbe. Zudem verbessern sich
die Einreisebedingungen mit der Visumfreiheit weniger als man zunaechst annimmt.
Für die Einreise nach Deutschland muessen weiterhin u.a. 45 Euro / Aufenthaltstag
(oder Einladung) und eine Rueckfahrkarte vorgelegt werden. Es entfallen im wesentlichen
nur der Visa-Antrag auf der Botschaft in Sarajevo und die Kosten für ein
Visum.
Einreisebestimmungen
zum Selbstvergleichen:
>>>
Informationen der deutschen Botschaft Belgrad
>>> Informationen der deutschen Botschaft Sarajewo
EU_Dokumente:
>>>
Heranführungsstrategie
>>>
Fortschrittsberichte (Zusammenfassung) über Albanien, Montenegro,
Bosnien und Herzegowina, Serbien und das Kosovo
>>>
Fortschrittsreport BiH
Beitrittskriterien
(Kopenhagener Kriterien)
http://europa.eu/scadplus/glossary/accession_criteria_copenhague_de.htm
Jedes Land, das einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU)
stellt, hat die in Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)
festgelegten Bedingungen einzuhalten und die in Artikel 6 Absatz 1 EUV genannten
Grundsätze zu achten. Im Jahr 1993 hat der Europäische Rat auf seiner Tagung
in Kopenhagen Beitrittskriterien festgelegt, die 1995 vom Europäischen Rat in
Madrid bestätigt wurden.
Um EU-Mitglied werden zu können, muss ein Staat drei Bedingungen erfüllen:
* Politisches Kriterium: institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische
und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung
und den Schutz von Minderheiten
* Wirtschaftliches Kriterium: funktionsfähige Marktwirtschaft und Fähigkeit,
dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten
* Acquis-Kriterium: Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen
zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts-
und Währungsunion zu Eigen zu machen (Übernahme des „Acquis communautaire",
d. h. des gemeinschaftlichen Besitzstands)
Damit der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen beschließen
kann, muss das politische Kriterium erfüllt sein.
Jedes beitrittswillige Land muss die Beitrittskriterien erfüllen. Heranführungsstrategie
und Beitrittsverhandlungen geben hierfür den Rahmen und die erforderlichen Instrumente
vor.
*Am 14. Juni 1985 wurde auf dem Schiff Princesse Marie-Astrid in Schengen der
Schengener Vertrag unterzeichnet
http://www.hdg.de/lemo/objekte/pict/WegeInDieGegenwart_photoSchengenTisch/index.html
http://www.schengen-tourist.lu/index.php?idnavigation=32&fidlanguage=3